Abnahme und Eintragung
Das gilt für Stage 1 bis 3 und für eine höhere Höchstgeschwindigkeit. Bei Stage 2 und 3 brauchen auch die neuen Teile eine Genehmigung. Abnahme und Eintragung veranlassen Sie direkt im Anschluss an die Optimierung selbst. Bis zur Abnahme fahren Sie mit dem Fahrzeug nur zur Prüfstelle. Eine Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS prüft die Änderung, mit deren Bestätigung trägt die Zulassungsstelle die neue Leistung in Ihre Fahrzeugpapiere ein.











