Motorsport
Software für Rennfahrzeuge, die nur auf abgesperrten Strecken fahren.
Nur für Fahrzeuge ohne Straßenzulassung

Warum nur auf der Rennstrecke
Im öffentlichen Straßenverkehr erlischt durch diese Änderungen die Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO), und Abschalteinrichtungen sind nach EU-Recht unzulässig (Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007). An Fahrzeugen, die auf der Straße fahren, nehmen wir sie deshalb nicht vor.
Was wir für Rennfahrzeuge anbieten
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AGR
Abgasrückführung in der Software abschalten.
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DPF
Partikelfilter in der Software abschalten, etwa für eine Rennauspuffanlage ohne Filter.
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AdBlue und SCR
Harnstoffeinspritzung und SCR-System in der Software abschalten.
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Drallklappen
Drallklappen im Ansaugtrakt stilllegen und in der Software ausblenden.
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Pop & Bangs
Fehlzündungen im Schiebebetrieb für den Klang auf der Strecke.
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Stage 2 und 3
Software für Rennsport-Hardware wie einen größeren Turbolader oder Ladeluftkühler.
So läuft es
Anfragen
Per WhatsApp, Telefon oder Rückruf. Nennen Sie uns Fahrzeug, Motor und Einsatz, zum Beispiel Rundstrecke oder Bergrennen.
Nachweis vorlegen
Sie weisen uns nach, dass das Fahrzeug keine Straßenzulassung hat, zum Beispiel mit der Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle oder beim reinen Rennfahrzeug mit dem Wagenpass. Eine Kopie bleibt bei uns. Ohne Nachweis nehmen wir die Änderung nicht vor.
Abstimmung in Mönsheim
Wir lesen das Steuergerät aus, sichern die Originalsoftware und spielen die neue Abstimmung auf.
Fragen zu Ihrem Rennfahrzeug? Wir rufen Sie zurück.
Rückruf anfordern